Organisationsform und Finanzierung

Liebe Sekitscher und Feketitscher,

unsere Heimatortsgemeinschaft bedankt sich herzlich für die Spenden.

Sie helfen uns damit, die Erinnerung an unsere Heimatorte zu erhalten.

Unser Verein ist auf Spenden angewiesen. Es sollen noch viele Vorhaben verwirklicht, vor allem das Erscheinen des Sekitscher Boten gesichert werden.

Unser Verein hat folgendes Konto:

Konto Nr.8976693 Kreissparkasse Ludwigsburg (BLZ 60450050)

IBAN: DE 93 604500500008976693

SWIFT-BIC: SOLADES 1 LBG

Wir bitten die Spenden auf dieses Konto zu überweisen.

Spende gemäß AZ . 55099/151163

Finanzamt Bietigheim-Bissingen

Satzung

Satzung des gemeinnützigen Vereins zur Pflege donauschwäbischer Heimatkunde e. V.
(Heimatortsgemeinschaft Sekitsch - Feketitsch)
geändert in der Hauptversammlung am 24. April 2010 in Böchingen

§ 1  Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen "Verein zur Pflege donauschwäbischer Heimatkunde e. V. - HOG Sekitsch-Feketitsch". Er hat seinen Sitz in Sersheim.

§ 2  Zweck des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Der Zweck ist die Pflege der donauschwäbischen Heimatkunde. Der Verein soll insbesondere der jungen Generation die verlorene Heimat näher bringen, sie durch Vorträge, Veröffentlichungen und auch auf sonst geeignete Weise mit den Sitten und Gebräuchen vertraut machen und verhindern, dass Kultur und Lebensweise in Vergessenheit geraten.Dazu gehört auch ,daß der Verein im Sinne der Satzung Beziehungen mit der Bevölkerung von Lovcenac und Feketitsch, sowie der Verwaltung in der Gemeinde Mali Idjosch pflegt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".

§ 3  Mitgliedschaft
Aktives Mitglied kann jede natürliche Person, passives Mitglied können auch juristische Personen und Vereinigungen werden.Personen Sekitscher und Feketitscher Abstammung gelten als geborene Mitglieder.Der Bezug des Vereinsorgans "Der Sekitscher Bote" gilt als Nachweis der Mitgliedschaft.
Über die Aufnahme entscheidet auf Antrag der Vorstand. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4  Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
a) durch freiwilligen Austritt,
b) durch Ausschluss in der Hauptversammlung.Der Ausschluss kann durch vereinsschädigendes Verhalten erfolgen,was der Vorstand bereits einstimmig festgestellt hat.
c) durch Tod.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinerlei Ansprüche.

§ 5  Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) der geschäftsführende Vorstand;  
b) der Beirat;  
c) die Mitgliederversammlung.

§ 6  Der geschäftsführende Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
a) dem Vorsitzenden;  
b) seinem Stellvertreter;  
c) dem Kassier (Schatzmeister);  
d) dem Schriftführer.

e) der Verbindungsperson zu den einstigen Heimatgemeinden Sekitsch und Feketitsch bzw. zu der Gemeinde Mali Idjosch ,die heute von den Ortsgemeinden Lovcenac , Feketitsch und Mali Idjosch gebildet wird.Diese Person wird von der Hauptversammlung gewählt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder, und zwar jeder für sich allein, vertreten.
Die Vertretungsberechtigten sind an die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung gebunden.
Die Arbeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.

§ 7  Amtsdauer und Beschlussfassung
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Amtsdauer beginnt am Wahltag. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse über Satzungsänderung und über die Auflösung des Vereins sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

§ 8  Der Beirat
Der Beirat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Vorstandsmitglieder können nicht zugleich auch Mitglieder des Beirates werden.
Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand in allen Vereinsangelegenheiten zu beraten.Die Beiratsmitglieder sind bei Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands stimmberechtigt.

§ 9  Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Ihr obliegt vor allem die Entgegennahme:

a) des Tätigkeitsberichtes,
b) des Kassenberichtes,
c) des Berichtes der Kassenprüfer,
d) die Durchführung der Entlastungen,
e) die Durchführung der Neuwahlen,
f) die Festsetzung des Jahresbeitrages,
g) die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn sie von einem Drittel der Vereinsmitglieder unter Angabe der Gründe schriftlich verlangt wird. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Veröffentlichung im "Sekitscher Boten".

§ 10  Beiträge, Mittel des Vereins
Mittel des Vereins sind:
a) Mitgliedsbeiträge;  
b) Spenden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 11  Protokollierung der Beschlüsse
Die von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben.Im Übrigen ist über jede Sitzung der in § 5 genannten Organe eine Niederschrift zu fertigen.

§ 12  Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins wird in einer Mitgliederversammlung mit 2/3 (zwei Drittel) Mehrheit der erschienenen Mitgliedern beschlossen. Die Auflösung des Vereins ist dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam die vertretungsberechtigten Liquidatoren.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu gemeinnützigen Zwecken vor allem zur Erhaltung donauschwäbischen Kulturgutes zuzuführen.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Vorstand und Beirat

Änderung der Satzung am 26.April 2014
Wegfall der Position - Verbindungsmann zur alten Heimat -
 
Wahlergebnis der Hauptversammlung am 20.April 2013
1. Vorsitzende: Helga Eisele geb.Tauss
2. Vorsitzender: Dr.Erwin Böhm
Schatzmeister: Horst Wagner
Schriftführer: Dr. Roland Hartmann
Verbindungsmann zur alten Heimat: Dipl.-Ing. Oswald Hartmann
Kassenprüfer: Judith Cramer, geb.Leipold, Oswald Hartmann
Beiräte:  
  Gottfried Karbiner
  Brigitte Wolf
  Philipp Leipold
  Jack Lohrmann
  Elisabeth Reyer
  Dipl.Ing. David Taus 
  Dipl.Ing. Oswald Hartmann 
   
Ausschuss: Gerda Hoffmann
New York/USA: Justine Wittine
   
   
   
 
 
 
 
Wahlergebnis der Hauptversammlung am 04. April 2009
1. Vorsitzende: Helga Eisele geb.Tauss
2. Vorsitzender: Dr.Erwin Böhm
Schatzmeister: Dipl.-Ing. David Taus
Schriftführer: Dr. Roland Hartmann
Verbindungsmann zur alten Heimat: Dipl.-Ing. Oswald Hartmann
Kassenprüfer: Willhelm Reyer , Oswald Hartmann
Beiräte: Katharina Hartmann
  Gottfried Karbiner
  Helga Baus
  Philipp Leipold
  Jack Lohrmann
  Elisabeth Reyer
  Margarethe Stephan
  Reinhold Walter
  Brigitte Wolf
Ausschuss Gerda Hoffmann
New York/USA: Elisabeth Neumaier
  Elisabeth Roth
  Justine Wittine
  Georg Ritter